Re: Bebauung nach § 34 des BauGB


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Abgeschickt von Anders Leben am 24 April, 2009 um 08:33:40:

Antwort auf: Bebauung nach § 34 des BBauG von Heidemaster am 23 April, 2009 um 14:08:29:

Wenn wirklich nur § 34 BauGB relevant ist und nicht z.B. noch Denkmalschutz, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung o. ä., dann ist es vor einem Verwaltungsgericht meist sehr schwierig für ein Bauamt, mit Anforderungen an die Dachneigung durchzudringen. Sprich: Dort haben Sie keine schlechten Karten.
Es gibt dort vielfach Unterschiede zwischen dem, was in einer Beratung erzählt oder gewünscht wird und dem, was später tatsächlich beschieden wird.

Dabei gehe ich trotz des von Ihnen benutzten fachbgeriffes "Voranfrage" davon aus, dass Sie nur irgendsoein nettes Vorsprechen meinen und noch richtige Bauvoranfrage, also Antrag, Pläne, Gebühr und Bescheid (dann könnte man darin nachlesen, ggf. Widerspruch und Klage nutzen)?





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