Bebauung nach § 34 des BBauG


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Abgeschickt von Heidemaster am 23 April, 2009 um 14:08:29

Ich habe ein Grundstück mit Altbestand geerbt und würden gerne ein Haus nach zeitgemäßen architektonischen Gesichtspunkten bauen.

Der Altbestand ist Baujahr 1950 und müsste abgerissen werden, weil das große Grundstück geteilt wird. Die Bebauung richtet sich nach § 34 des BBauG, nach der Umgebung.

Eine Voranfrage beim zuständigen Bauamt war ernüchternd, denn die Gemeinde schreibt uns vor, dass wir das Haus von damals praktisch im Retrodesign wieder so aufbauen müssen wie anno 1950. D.h. Dachneigung 45-50 Grad, keine Dachüberstände, keine Gauben, keine Giebel etc, etc.

Nichts gegen mein Geburtshaus, aber es ist optisch einfach nicht mehr zeitgemäß und ich kenne in ganz Oberbayern kein Haus das in den letzten jahren so gebaut worden ist. Ich will ja nicht ein total anderes Haus bauen, aber ich bin der Meinung dass ein Haus mit 38-40 Grad Dachneigung, leichten Dachüberständen und einen Quergiebel, oder Wintergarten durchaus in das Ortsbild passen würde.

Was kann ich für Argumente vorbringen um das Bauamt zu überzeugen, dass wir nicht mehr im Jahre 1950 leben? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, oder ist beim Gummiparagraphen 34 immer die Gemeinde am lägeren Hebel?



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