Wer trägt die Kosten für Mängelbeseitigung und Material?


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Abgeschickt von Gabi am 26 April, 2009 um 09:57:50:

Ein Bauunternehmer schickt seine Truppe auf eine Baustelle, die sich kurzfristig aufgetan hat. Ein schriftliches Angebot und ein Auftrag existieren wegen der Kürze der Beauftragung noch nicht.
Die Truppe ist schlecht informiert und vorbereitet, Werkzeug ist defekt oder fehlt ganz, Informationen über die Besonderheiten der Baustelle wurden nicht weitergeleitet.
In Folge entstehen Schäden am Bau, die nach tel. Rücksprache auf Kosten des Unternehmers repariert werden.
Noch immer existiert kein Vertrag, man einigt sich aber mündlich, daß von nun an im Stundennachweis gearbeitet wird. Es ist immer noch kein Vertrag unterschrieben, allerdings auf die ersten Arbeiten ein Abschlag gezahlt worden.
Die Truppe arbeitet weiter und baut nicht zugelassene Bauteile ein, was der Bauherr merkt. Die Materialien müssen wieder ausgebaut werden, wieder zu Lasten des Unternehmers.
Mittlerweile sind 3/5 der benötigten Arbeitszeit Mängelbeseitung.
Als sich herausstellt, daß auch der nächste Arbeitsgang nicht entsprechend den technischen Merkblättern des Herstellers ausgeführt wurde und zu verdeckten Mängeln im Ergebnis führen kann, bricht der Bauherr die Baustelle ab und weist die Truppe von der Baustelle.

Durch die umfangreichen Fehlleistungen ist viel Material verbraten worden, das der Bauherr gestellt hat. Wer trägt die Kosten für das wieder auszubauende Material, die Entsorgung und den Ausbau an sich?




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