Ferienbungalow im Außenbereich


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Abgeschickt von Anke am 29 April, 2009 um 11:06:20

Wir haben ein Grundstück von 830 qm im Außenbereich zur gärtnerischen- und Erholungsnutzung mit Bungalow 36 qm. Hatten bereits eine Bauvoranfrage für Bungalow zur Wohnbebauung von 100qm gestellt, welche von Bauamt und Landesdirektion Leipzig abgelehnt wurde. Danach haben wir eine Bauvoranfrage für einen Ferienbungalow von ca. 80 qm bebaute Fläche/60qm Wohnfläche gestellt. Ebenfalls ist dieser Antrag vom Bauamt abgelehnt wurden jedoch mit dem Hinweis, dass die anliegenden Grundstücke max. bebaute Grundfläche von 50qm aufweisen und wir deshalb bis max. 50qm Bruttogrundfläche bauen dürfen. Jedoch befindet sich genau in unmittelbarer Umgebung ein Grundstück, was mind. die Hälfte kleiner ist und darauf sich ein Bungalow (ca. 48qm) und Garage/Nebengebäude (ca. 28 qm) mit einer gesamten bebauten Fläche von ca. 80 qm befindet. Ebenfalls liegt in der Umgebung beispielsweise ein Gebiet, welches lt. RAPIS als Grünfläche im FNP ausgewiesen ist und von zusammenhanglose Streubebauung (Vielzahl von Wohnbebauungen, Bungalows und Gartenhäuser) geprägt ist. Wie wäre unsere Rechtslage? Sollte der Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden, bis wieviel Prozent könnte man über die genehmigten 50 qm Bruttogrundfläche bauen - ohne größere Probleme seitens der Baubehörde zu bekommen?



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