Abgeschickt von madeleine oelze am 29 April, 2009 um 19:13:17
Antwort auf: Re: Bauen neben Rinderstall von Bauassessor am 29 April, 2009 um 13:01:58:
hallo...
die Wiese befindet sich im Innenbereich (§34),tritt dann gleichzeitig auch der § 5 BAuNVO in Kraft? Wie verhält sich die Sachlage wenn sich die Wiese im Innenbereich befindet?
mfg .oelze
: Hallo,
: wo befindet sich denn die Wiese? Im Dorfgebiet (MD), im Innenbereich oder ist die Wiese evtl. sogar schon Außenbereich?
: Das einfachste ist, Sie reden direkt mit der zuständigen Behörde - meines Wissens gibt es im MD keine weitergehenden Immissionsanforderungen zu erfüllen, sofern der Stall gem. der Norm betrieben wird.
:
: : Hallo...
: : wir haben vor ein Wohnhaus neben eine Rindestall zubauen. Dieser Stall befindet sich im Dorfgebiet und auch im Innenbereich. Der Abstand zumr Rinderstall würde 10 m betragen. Ein weiteres Wohnhaus befindet sich ca. 30 m vom Stall und 20m von dem danebenliegenden Auslauf der Rinder. BEi der Rinderhaltung handelt es sich um eine Laufstallhaltung und die Rinder sind in den Monaten März-November auf den Wiesen. Vom Landwirt würden wir auch die Zustimmung für den Bau erhalten.
: : Was können jetzt für Probleme auftreten die vom Umweltamt wegen den Imissionen gestellt werden. Darf man dort überhaupt bauen? Es handelt sich hier um ein Wiesengrundstück.
: : mfg oelze