Abgeschickt von Bauassessor am 30 April, 2009 um 09:58:23:
Antwort auf: Re: Bauen neben Rinderstall von madeleine oelze am 29 April, 2009 um 19:13:17:
Wenn die Wiese im Innenbereich liegt, gelten die Regelungen des § 34 BauGB. Wenn Ihr Umfeld eindeutig wie ein Dorfgebiet strukturiert ist, dann kann die Wiese gem. § 34 Abs. 2 BauGB auch Ihre Wiese den Charakter eines Dorfgebietes haben - das kann man aber nur vor Ort abschließend beurteilen.
Somit wären wir wieder bei der zuständigen Behörde...
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: hallo...
: die Wiese befindet sich im Innenbereich (§34),tritt dann gleichzeitig auch der § 5 BAuNVO in Kraft? Wie verhält sich die Sachlage wenn sich die Wiese im Innenbereich befindet?
: mfg .oelze
: : Hallo,
: : wo befindet sich denn die Wiese? Im Dorfgebiet (MD), im Innenbereich oder ist die Wiese evtl. sogar schon Außenbereich?
: : Das einfachste ist, Sie reden direkt mit der zuständigen Behörde - meines Wissens gibt es im MD keine weitergehenden Immissionsanforderungen zu erfüllen, sofern der Stall gem. der Norm betrieben wird.
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: : : Hallo...
: : : wir haben vor ein Wohnhaus neben eine Rindestall zubauen. Dieser Stall befindet sich im Dorfgebiet und auch im Innenbereich. Der Abstand zumr Rinderstall würde 10 m betragen. Ein weiteres Wohnhaus befindet sich ca. 30 m vom Stall und 20m von dem danebenliegenden Auslauf der Rinder. BEi der Rinderhaltung handelt es sich um eine Laufstallhaltung und die Rinder sind in den Monaten März-November auf den Wiesen. Vom Landwirt würden wir auch die Zustimmung für den Bau erhalten.
: : : Was können jetzt für Probleme auftreten die vom Umweltamt wegen den Imissionen gestellt werden. Darf man dort überhaupt bauen? Es handelt sich hier um ein Wiesengrundstück.
: : : mfg oelze