Sichtschutz-Zaun auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Jürgen Krause am 04 Mai, 2009 um 00:21:32

Grundstückseigentümer A möchte gerne auf der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück (oder in Nähe der Grenze)einen Sichtschutz von ca. 2,00 m Höhe errichten.
Nach Aussage der zuständigen Baurechtsbehörde in Baden-Württemberg "wird gegen solche Bauten nicht vorgegangen, wenn sie nachbarrechtlich nicht zu beanstanden sind".
Welche Normen des öffentlichen Baurechts sind neben dem Nachbarrecht zu beachten? Gibt es eine Möglichkeit, von der zuständigen Behörde eine schriftliche Erklärung hierzu zu bekommen?



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