Re: Sichtschutz-Zaun auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Mai, 2009 um 18:29:05

Antwort auf: Sichtschutz-Zaun auf Grundstücksgrenze von Jürgen Krause am 04 Mai, 2009 um 00:21:32:

: Grundstückseigentümer A möchte gerne auf der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück (oder in Nähe der Grenze)einen Sichtschutz von ca. 2,00 m Höhe errichten.
: Nach Aussage der zuständigen Baurechtsbehörde in Baden-Württemberg "wird gegen solche Bauten nicht vorgegangen, wenn sie nachbarrechtlich nicht zu beanstanden sind".
: Welche Normen des öffentlichen Baurechts sind neben dem Nachbarrecht zu beachten? Gibt es eine Möglichkeit, von der zuständigen Behörde eine schriftliche Erklärung hierzu zu bekommen?

Maßgeblich für solche Einrichtungen ist neben dem Nachbarrecht auch die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Wenn Sie eine schriftliche Anfrage einreichen oder erklären, dass Sie eine schriftliche Antwort erwarten, erhalten Sie sie auch. Diese kann auch mit Gebühren belegt werden, sodass zu prüfen wäre, ob die schriftliche Antwort zwingend benötigt wird.




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