Kostenumsetzung Außenanlagen


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Abgeschickt von Susanne am 04 Mai, 2009 um 13:01:21

Lt. TE sind behördliche Anforderungen für Errichtungen der Außenanlagen an die Eigentümer umzulegen.

Ist ein gesetztlich vorgeschriebener Abstellraum für Räder-Mobilitätshilfen etc. eine behördliche Anforderung?
oder ist eine beh.Anf. eine aufgrund Stadtsatzung erlassene Anforderung ?
Ist ein Mülltonnenhaus, welches nicht vorgeschrieben ist umlegbar?
Danke für Info



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