Abgeschickt von Jackson am 05 Mai, 2009 um 10:57:18
Hallo, kann eine Gemeinde bei Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurechte die bereits auf Grund von § 34 BauGB (Innenbereich) bzw. einer bestehenden Satzung bestehen, im künftigen Bebauungsplan unberücksichtigt lassen?
Welche Rechtsmittel bestehen bei dieser Vorgehansweise?
Danke J.