Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Mai, 2009 um 19:10:09
Antwort auf: Nicht berücksichtigtes Baurecht im Bebauungsplan. von Jackson am 05 Mai, 2009 um 10:57:18:
: Hallo, kann eine Gemeinde bei Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurechte die bereits auf Grund von § 34 BauGB (Innenbereich) bzw. einer bestehenden Satzung bestehen, im künftigen Bebauungsplan unberücksichtigt lassen?
: Welche Rechtsmittel bestehen bei dieser Vorgehansweise?
: Danke J.
... kann sie.
Normenkontrollklage und Anregungsgebung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes.