Re: Balkonüberbau an Grenze


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Abgeschickt von Bumbel 2002 am 06 Mai, 2009 um 18:47:52

Antwort auf: Re: Balkonüberbau an Grenze von Bolanger am 06 Mai, 2009 um 16:29:16:

Nochmal vielen Dank! Ich werde mein Glück mit einem Gespräch versuchen. Glaube jedoch nicht, dass es erfreulich werden wird.

LG. Bumbel 2002


Hallo,

: zuerst einmal: ich bin Laie und meine Aussagen hier stellen nur meine persönliche Meinung dar...

: Ich glaube (!), dass es bei der Verjährung zweierlei Fristen gibt.

: Eine Frist bezieht sich auf Sie als Nachbarn. Es gibt eine Frist, innerhalb derer Sie gegen diese Nutzungsänderung hätten angehen können. Soweit ich weiss, ist das 1 Jahr ab Kenntnisnahme. Wenn Sie also das erste Mal einen Fremden auf den Balkon gesehen haben bzw. vom Betrieb als Pension erfahren haben, beginnt diese Frist zu laufen. Vielleicht ist die Frist aber auch kürzer oder länger, weiss ich nicht so genau. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nichts unternommen haben, dann geht man von einer Duldung Ihrerseits aus.

: Die andere Frist bezieht sich auf das Bauamt. Eine nicht genehmigte Nutzung verjährt nämlich nicht. Wenn erstere Frist schon abgelaufen ist, dann müssen Sie lediglich das Bauamt davon überzeugen, dass dieses gar keine Pension in diesem Gebäude haben will. Dazu guckt man sich an, ob prinzipiell der Betrieb einer Pension in Ihrer Gegend zulässig wäre. Wenn dem so ist, dann würde das Bauamt vermutlich einer nachträglich eingereichten Anfrage auf Nutzungsänderung zusagen. Wenn dem nicht so ist, dann geht das Bauamt von ganz alleine gegen die nicht genehmigte Nutzung vor.

: So... und nun zum praktischen...
: Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Nachbarn und sprechen Sie insbesondere die Balkon-Problematik an. Es lässt sich sicherlich eine gütliche Einigung erzielen. Denken sie stets daran, dass Sie im nachbarlichen Miteinander leben (wollen) und nicht im nachbarlichen Gegeneinander. Wenn Sie sich dann auf etwas einigen, dann fixieren Sie es schriftlich. Erst wenn sich der Nachbar total bockig und sturr verhält, würde ich freundlich beim Bauamt auftauchen und darum bitten, mir die Genehmigung für die Nutzungsänderung zu zeigen und auch die Begründung selbiger. Je nach Reaktion des Amtes wäre dann der nächste Schritt zum Anwalt.

: Jeder, der etwas besser weiss als ich, möge mich berichtigen ;-)

: Bolanger




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