Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Mai, 2009 um 08:13:50

Antwort auf: Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen? von Herbert am 08 Mai, 2009 um 07:25:00:

: Hallo,

: prinzipiell bebaubar ist das alles. Unsere Nachbarn habe alle ähnliche Situationen bzgl. der Zufahrt und Garage. Bei denen stellt sich aber das Problem mit dem Unterschreiten der Abstandsflächen des Wohnhauses nicht.

: Nicht nachvollziehen kann ich allerdings Ihre Argumentation, dass das haus nicht berücksichtigt wird, weil es nicht Teil des Antrags ist. Dann könnte ich ja theoretisch beliebig viele Garagen an einer Grenze bauen, wenn ich das ganze dann nur in mehreren Teilanträgen machen. Mal gucken, was das Bauamt dazu sagt.
: Danke,

: Herbert

Ne, ne ... ich habe geschrieben, dass die Abstandfläche des Hauses nicht neu geprüft werden müsste, da dort keine Veränderungen vorgesehen sind. Bei mehreren Anträgen, die nur unter Berücksichtigung einer Privilegierung zulässig sind, muss geprüft werden ob die Voraussetzungen der Privilegierung (Errichtung ohne Abstandflächen nachweisen zu müssen) vorliegen. Und das wäre nach max. 9 m Grenzbebauung (in NRW) nicht mehr gegeben. Das gelten grundsätzlich unterschiedliche Voraussetzungen in der baurechtlichen Zulässigkeit



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]