Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen?


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Abgeschickt von Herbert am 08 Mai, 2009 um 07:25:00:

Antwort auf: Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen? von Dirk Baumeister am 07 Mai, 2009 um 21:45:17:

Hallo,

prinzipiell bebaubar ist das alles. Unsere Nachbarn habe alle ähnliche Situationen bzgl. der Zufahrt und Garage. Bei denen stellt sich aber das Problem mit dem Unterschreiten der Abstandsflächen des Wohnhauses nicht.

Nicht nachvollziehen kann ich allerdings Ihre Argumentation, dass das haus nicht berücksichtigt wird, weil es nicht Teil des Antrags ist. Dann könnte ich ja theoretisch beliebig viele Garagen an einer Grenze bauen, wenn ich das ganze dann nur in mehreren Teilanträgen machen. Mal gucken, was das Bauamt dazu sagt.
Danke,

Herbert


: : Hallo,

: : ich möchte die Garage ja nicht in den Bauwich stellen, sondern dahinter. Die Zufahrt würde dann von einer anderern Grundstücksseite erfolgen. Die Garage wäre dann schon 3x6 m groß. Also sollte das möglich sein.

: : Danke nochmal,

: : Herbert


:
: Am besten mal bei der zuständigen Bauaufsicht ganz konkret zum Objekt beraten lassen. Alles, was hier sonst geäußert werden kann ist Fischen im Trüben, da keine Informationen zu der Situation vor Ort bekannt sind. Insoweit ist jede Äußerung auch nur eine private Meinungsäußerung unter Ausschluss jeglicher Haftung.

: Meines Erachtens dürfte in einer solchen Konstellation die Abstandfläche des Bestandsgebäudes nicht neu berücksichtigt werden müssen, da es selbst nicht Bestandteil des Antrages ist. Voraussetzungen sind sicher eine funktionierende Zufahrt, die über den Zwei-Meter-Streifen nicht gesichert werden könnte. Fraglich könnte eventuell auch die grundsätzliche Bebaubarkeit der Fläche sein, weil sie z. B. gar kein Baurecht auf dem Grundstück ausweist oder aber eine Beeinträchtigung der Nachbarn aufgrund der Zufahrt ausgelöst wird.




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