Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Mai, 2009 um 21:45:17

Antwort auf: Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen? von Herbert am 07 Mai, 2009 um 07:12:20:

: Hallo,

: ich möchte die Garage ja nicht in den Bauwich stellen, sondern dahinter. Die Zufahrt würde dann von einer anderern Grundstücksseite erfolgen. Die Garage wäre dann schon 3x6 m groß. Also sollte das möglich sein.

: Danke nochmal,

: Herbert


Am besten mal bei der zuständigen Bauaufsicht ganz konkret zum Objekt beraten lassen. Alles, was hier sonst geäußert werden kann ist Fischen im Trüben, da keine Informationen zu der Situation vor Ort bekannt sind. Insoweit ist jede Äußerung auch nur eine private Meinungsäußerung unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Meines Erachtens dürfte in einer solchen Konstellation die Abstandfläche des Bestandsgebäudes nicht neu berücksichtigt werden müssen, da es selbst nicht Bestandteil des Antrages ist. Voraussetzungen sind sicher eine funktionierende Zufahrt, die über den Zwei-Meter-Streifen nicht gesichert werden könnte. Fraglich könnte eventuell auch die grundsätzliche Bebaubarkeit der Fläche sein, weil sie z. B. gar kein Baurecht auf dem Grundstück ausweist oder aber eine Beeinträchtigung der Nachbarn aufgrund der Zufahrt ausgelöst wird.





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