Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen?


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Abgeschickt von Herbert am 07 Mai, 2009 um 07:12:20:

Antwort auf: Re: Haus unterschreitet Mindestgrenzabstand - Auswirkung auf Garagen? von Dirk Baumeister am 06 Mai, 2009 um 21:17:41:

Hallo,

ich möchte die Garage ja nicht in den Bauwich stellen, sondern dahinter. Die Zufahrt würde dann von einer anderern Grundstücksseite erfolgen. Die Garage wäre dann schon 3x6 m groß. Also sollte das möglich sein.

Danke nochmal,

Herbert

: : Hallo,

: : Bundesland ist NRW. Das Haus hat über eine Länge von 7 m einen Grenzabstand von 2 m. Dürfte ich nun noch eine Garage mit einer Länge von 6 m direkt auf die selbe Grundstücksgrenze setzen?

: : Wenn das Haus in bezug auf die Abstandsflächen wie eine Garage gewertet wird, dann dürfte ich es nicht. Dann hätte ich an dieser Grenze nämlich auf insgesamt 13 m den Grenzabstand unterschritten. Wird das haus jedoch nicht wie eine Garage gewertet, dann dürfte ich es, weil ich an dieser Grenze nur 6 m bebaut hätte.

: : Vielleicht klärt das die Situation

: : Danke,

: : Herbert

:
: : : Verstehe ich nicht - und eine Bundeslandangabe wäre evtl. hilfreich.
: : : Die 9 m nach § 6 Abs. 11 BauO NRW z.B. betreffen die Länge entlang der Grenze (wobei die Garage tatsächlich an/auf der Grenze stehen darf).
: : : Die 3 m hingegen sind der Abstand von der Grenze und lotrecht zur Grenze gemessen.
: : : Überschneidungen kann es demnach eigentlich nur in den Grundstücksecken geben.

: : : Andererseits dürften die verbleibenden 2 m ohnehin nicht ausreichen, um dort eine Garage hineinzuquetschen?

: : : Die 3 m Mindestabsta
: : : : Hallo,

: : : : wir haben ein altes Haus Bj. 1850 geerbt, welches mit einer Seite einen Grenzabstand von nur 2 m hat. Wirkt sich das eigentlich bei der Berücksichtigung der möglichen Grenzbebauung von Garagen aus? Garagen dürfen mit max 9 m an einer Grenze stehen. Dürften wir dann eine neue Garage mit 9 m an der Grenze bauen oder würde man uns von den 9 m bereits 7 m abziehen, die vom Haus "aufgezehrt" werden?

: : : : Danke,

: : : : Herbert

:
: Das Haus ist eine "Hauptnutzung" und als solche käme eine Betrachtung als Garage ohnehin nicht in Frage. Eine "Garage" kommt aber auch nicht in Frage, weil sie mit ihren Aussenabmessungen von 2,0 m die Funktion Garage ohnehin nicht übernehmen könnte.





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