Einfriedung / Sichtschutz


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Abgeschickt von engel am 08 Mai, 2009 um 10:53:06

Hallo, ich wohne in Brandenburg und habe da ein kleines Problem. Einfriedung auf der Grenze ist erfolgt. (beide müssen einfrieden)Nun möchte mein Nachbar einen Sichtschutz direkt am Zaun machen. Entweder eine Hecke aus Tanne oder einen Holzsichtschutz von 2m.

Meine Frage:

Muss er einen Mindestabstand einhalten. Jeden den ich gefragt habe sagt mir was anderes.

Bei Tannen ca. 60 cm (1/3 der Wuchshöhe) und bei einen Holzsichtschutz min. 20 cm. Wer kann mir helfen. Die vom Bauamt äußern sich leider nicht dazu.



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