Re: Einfriedung / Sichtschutz


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Abgeschickt von Bolanger am 08 Mai, 2009 um 11:13:25:

Antwort auf: Einfriedung / Sichtschutz von engel am 08 Mai, 2009 um 10:53:06:

Hallo,

surfen Sie mal nach dem Nachbarrecht Brandenburg, da steht das drin.

- wenn es schon eine Einfriedung als Zaun gibt, dann müssen die Tannen mindestend 4 m weg stehen, wenn sie höher als 2 m sein sollen
- wenn die Tannen nur so hoch wie der zaun werden, dürfen sie direkt an den Zaun
- der Sichschutz darf direkt an die Grenze, wenn sowas ortsüblich ist. Ansonsten müssen Sie zum Sichtschutz in der Bauordnung nachsehen, was dort zum thema Mauern etc. drin steht

Bolanger

: Hallo, ich wohne in Brandenburg und habe da ein kleines Problem. Einfriedung auf der Grenze ist erfolgt. (beide müssen einfrieden)Nun möchte mein Nachbar einen Sichtschutz direkt am Zaun machen. Entweder eine Hecke aus Tanne oder einen Holzsichtschutz von 2m.

: Meine Frage:

: Muss er einen Mindestabstand einhalten. Jeden den ich gefragt habe sagt mir was anderes.

: Bei Tannen ca. 60 cm (1/3 der Wuchshöhe) und bei einen Holzsichtschutz min. 20 cm. Wer kann mir helfen. Die vom Bauamt äußern sich leider nicht dazu.





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