Re: Frage zum Schmalseitenprivileg


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Mai, 2009 um 07:42:00

Antwort auf: Re: Frage zum Schmalseitenprivileg von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Mai, 2009 um 23:43:00:

Hallo Bodo,

weder war Absicht noch ist Inhalt meiner Ergänzung die Auflistung der Historie der Gesetzesänderung. Und wenn es meine Absicht gewesen wäre, hätte sicher zusätzlich auf die politischen Erwartungen und voraussetzenden Annahmen der Politiker selbst hingewiesen und aus der Sitzung in der die Gesetzesänderung verabschiedet wurde zitiert. Zudem hätte ich auch noch meinen persönlichen Beitrag an das Ministerium im Rahmen der Beteiligung der Spitzenverbände, die im Vorfeld der Gesetzesänderung erfolgte, ergänzen können.

Meines Erachtens war nur nicht deutlich gemacht, dass ein Änderung der Betrachtungsgrundlage erfolgte (von Wand zur Grenze) und damit nicht nur sinnvolle Erleichterungen einhergehen sondern auch zum Teil grundlegende Beeinträchtigungen des Nachbarn die Folge sein können.

Die Gebäuderückseite konnte von jeher mit in Anspruch genommen werden. Insgesamt gab es nur die Beschränkung der Privilegierung auf zwei Wände in Richtung einer Nachbargrenze.

Die Begünstigung von Vor-, An- und Aufbauten sind zwischenzeitlich durch OVG-Rechtsprechung wieder aufgehoben. Eine Gesetzesänderung ist damit nicht einhergegangen.

Polemik hilft im Übrigen weder dem Laien zum Verständnis noch ist es einer fachlichen und sachlichen Diskussion dienlich. Und letztlich scheinen mir doch eigentlich alle Antwortpostings dem Ziel gewidmet Hilfestellung anzubieten.

Viele Grüße
Dirk



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