Grenzbebauung bei Anbaupflicht


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Abgeschickt von Stephan am 24 Oktober, 2004 um 22:27:20

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten ein schönes Grundstück erstanden auf dem ein Reihen-Endhaus erstellt werden soll.
Zu unseren rechten Seite besteht Anbaupflicht das Grundstück ist aber noch nicht bebaut. Zur Einreichung des Bauantrags beim zuständigen Bauamt haben wir den Grundstückseigentümer des Nachbargrundstücks angesprochen und von unserem Bauvorhaben informiert.
Zwei Tage später erhielten wir ein Schreiben des Nachbarn, in dem er die Erstellung eine Baugrube ( bei Anbaupflicht ist der Arbeitsraum zur Erstellung des Kellers auf dem Nachbargrundstück) nicht gestattet, des Weiteren sei ein Betreten seines Grundstückes auch nicht gestattet.
Auf Nachfrage beim zuständigen Bauamt wie die Rechtslage sei wurde uns erklärt :" Eigentumsrecht geht vor Baurecht, da haben Sie aber Pech gehabt mit Ihrem Nachbarn."
Ein weiteres Gespräch mit dem Besitzer ergab dann, das er sein Grundstück eh nicht bebauen wolle und eine Bebauung unseres Grundstückes nicht billige, da er einen merkantilen Schaden für sich befürchtet. Die Erstellung eines Bauzauns zur Absicherung auf seinem Grundstück erlaube er nicht, des Weiteren würden alle Schäden die Ihm entstehen sofort zu einer Eingabe beim Bauamt führen ( Baustopp).

Welche Möglichkeiten bleiben einem bei solch rosigen Aussichten,
denn aus der Sicht des Architekten ist eine Grenzbebauung unter diesen Umständen nicht möglich, da keine Arbeiten an dieser Grundstückseite ausführbar sind, ganz zu schweigen von einer üblichen Dämmung der Giebelwand, da ja vom Nachbarn ein Anbau nicht erfolgen wird.

Was kan man tun ausser eine lagen Rechtsstreit anzustreben???




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