Re: Grenzbebauung bei Anbaupflicht


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Abgeschickt von Mike am 05 November, 2004 um 09:25:09

Antwort auf: Grenzbebauung bei Anbaupflicht von Stephan am 24 Oktober, 2004 um 22:27:20:

Ich bin zwar kein Fachanwalt für Baurecht, jedoch würde ich folgendes in Erwägung ziehen.
Teilunterkellerung des Gebäudes. Zum "lieben" Nachbarn würde ich keinen Keller bauen. So ist für den Teil der Bodenplatte auch das betreten des Grundstückes nicht notwendig.
Um später Maurer oder Dämmarbeiten aus zu führen gibt es das "Hammerschlagsrecht". Der Nachbar hat gar keine Möglichkeit die Betretung zu verbieten.

Ist es nicht Möglich den Bauantrag zu stellen? Es scheint doch von Ihrer Stadt/Gemeinde eine Verordnung zu geben, wie auf Ihrem Grundstück gebaut werden muß (Grenzbebauung). Dem Antrag muß doch statt gegeben werden. Somit kann Ihr Nachbar zwar schimpfen, aber er wäre am "Zug" mit einer rechtlich haltbaren Argumentation etwas gegen Ihren Bau zu sagen.

???? Oder liege ich soooo falsch?!


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