Re: Erdanfüllung im Grenzbereich, Wasserableitung durch hohe Anfüllung


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Abgeschickt von Anders Leben am 13 Mai, 2009 um 10:42:34:

Antwort auf: Re: Erdanfüllung im Grenzbereich, Wasserableitung durch hohe Anfüllung von Bolanger am 11 Mai, 2009 um 08:31:13:

Anschüttungen dieser Höhe dürften Nachbarrechte berühren, hier kann man auch mal höflich und bestimmt bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachfragen, auch um zu schauen, ob das wirklich der genehmigte Zustand ist.

Das setzt sich ggf. leichter durch als der Weg über das zivile Nachbarrecht, der jedenfalls in NRW erst über den Schiedsmann führt.

Was bolanger zur möglichen Verwirkung sagt, kann ich nur unterstreichen: Hier ist schnelles, klares Handeln angezeigt, und das muss auch beweisbar sein.



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