Re: Erdanfüllung im Grenzbereich, Wasserableitung durch hohe Anfüllung


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Abgeschickt von Bolanger am 11 Mai, 2009 um 08:31:13:

Antwort auf: Erdanfüllung im Grenzbereich, Wasserableitung durch hohe Anfüllung von Markus N. am 08 Mai, 2009 um 22:11:54:

Hallo,

in den meisten Nachbarschaftsrechten oder Bauordnungen der Bundesländer steht klar drin, dass jeder Grundstückseigentümer dafür sorgen muss, dass sein Niederschlagswasser nicht auf andere Grundstück geleitet wird sonder entweder in die Kanalisation oder aber auf dem eigenen Grundstück versickert. Darauf können Sie also durchaus pochen. Denken Sie aber daran, Ihre Nachbarn möglichst zügig auf den Missstand hinzuweisen, am besten unter Zeugen oder schriftlich. Sie wollen ja vermeiden, dass Ihnen eine Duldung o.ä. vorgehalten werden kann.
Zu Höhe des Walls sei gesagt, dass man dafür meist eine Genehmigung braucht. Auch das sehen Sie bitte im Nachbarrecht bzw. der Bauordnung Ihres Bundeslandes nach, Stichwort ist "Anschüttung". Vermutlich muss für eine Anschüttung auch ein Grenzabstand eingehalten werden. Genaues steht aber in den gesetzen, einfach danach googeln.

Bolanger


: Hallo,
: ich hab das Problem, dass wir ein neues Baugebiet neben unser Grundstück bekommen haben und wir an einem leichten Hang liegen. Jetzt stehen dort die ersten beiden neuen Häuser und die haben ihr Grundstück schön begradigt und ihr Grundstück ordentlich mit Erde angeschüttet, sodass wir jetzt gegen einen ca. 1,50 - 1,80 m hohen Erdwall schauen.
: Heute ist es jetzt bei einem starken Regenschauer dazu gekommen, dass uns deren Abwasser komplett auf unser Grundstück gelaufen ist, da es dort auch keinerlei Absicherung dagegen gibt.

: Jetzt würde ich gern wissen wie hoch darf ein Nachbar ohne meine Genehmigung anschütten und ab wann muss mein Nachbar für die Ableitung seines Oberflächenwassers sorgen.

: Eine weitere Frage wäre noch, wie hoch darf über Erdboden angeschüttet gebaut werden, da eines der neuen Häuser ca. 1,20m über Erdreich Sohlenhöhe hat?
:





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