Re: Meldeanschrift auf einem Gartengrundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Mai, 2009 um 22:25:58

Antwort auf: Meldeanschrift auf einem Gartengrundstück von Rosalie Keller am 14 Mai, 2009 um 21:10:07:

: Wir hatten 2003 ein Gartengrundstück gekauft. Laut Angaben des Vorbesitzers ist eine Anmeldung als Meldeanschrift auf diesem Grundstück möglich. Es hat eine postalische Adresse. Wir hatten uns daraufhin bei der Stadt auf diese Adresse angemeldet. Es war problemlos möglich. Die Vorbesitzer waren auch auf dem Grundstück über Jahre (ca. 15) gemeldet. Seit ca. 2006 macht die Stadt nun Probleme. Wir hätten angeblich Wohnbauten errichtet und illegal das Grundstück als Wohnraum genutzt. Jedoch haben wir das Grundstück unverändert gelassen. Die Ausstattung des Grundstücks stammt vom Vorbesitzer der es Jahre zuvor (ca. 15)in diesen Zustand versetzt hat. Das Grundstück ist bis auf das Abwasser voll erschlossen. Das Grundstück liegt im Aussenbereich und in einem Naturschutzgebiet. Tatsächlich nutzen wir das Grundstück auch mal zum Übernachten. Kann die Stadt uns "rausekeln" oder uns die Nutzung des Grundstücks verbieten?
: Hoffentlich kann uns jemand helfen.
: Viele liebe Grüße
: Rosalie

Sie nutzen ein Grundstück illegal und machen daraus ein "rausekeln" durch die Stadt ... so ein Unsinn.
Sie haben sich über die Rechtssituation des Grundstücks im Vorfeld nicht ausreichend informiert und suchen nun einen Verantwortlichen. Der Einzige, der hier die Verantwortung zu tragen hat sind Sie aber selbst.

Wenn Sie die Angaben des Vorbesitzers nicht prüfen, müssen Sie mit den Konsequenzen leben.

Das Grundstück ist nach ihren eigenen Angaben nicht vollständig erschlossen und damit als Wohnnutzung zum dauernden Aufenthalt grundsätzlich schlicht nicht zulässig.

http://nrw-baurecht.de/%C3%96ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/baurecht-beim-immobilienkauf-%C3%9Cbersicht-t212.html



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