Abgeschickt von AussenHaus am 16 Mai, 2009 um 11:14:04
Sachverhalt:
Neuerwerb eines (umfriedeten)Gartenlandes,Waldgrundstückes in Bayern im Aussenbereich.
Darauf Garten-bzw. Geräteschuppen (ohne Fenster, ohne Ofen, ca.15m²) OHNE Baugenehmigung.
Frage:
Gibt es ein Duldungsrecht für dieses Gebäude, wenn ja nach wievielen Jahren?
Oder gibt es eine Möglichkeit der Baugenehmigung hierfür?