Bezugsfertigkeit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Franko am 16 Mai, 2009 um 18:56:56:

Hallo, folgendes Problem:
Haben ein Reihenhaus gekauft , Neubau. Fertigstellungstermin 31.01.2009. Zu diesem Zeitpunkt waren die Garagen noch nicht annäherend fertiggestellt, diese erfolgte erst vor ca. 3 wochen.
Im Kaufvertrag stand das die vorletzte Rate erst nach Bezugsfertigkeit und Übergabe fällig sein sollte. Da wir umziehen mussten, alter Mietvertrag änderte zum 30.01.2009, haben wir die vorletzte Rate auf Druck des Bauträgers (der wollte ansonsten die Schlüssel nicht rausrücken) vor dem Abnahmetermin am 31.01.2009 bezahlt.
Jetzt will der Bauträger nach Herstellung der Aussenanlagen die letze Rate haben aber trotzdem die Garage nicht vorher übergeben.
Nach einem Urteil des OLG Hamm setzt die Bezugsfertigkeit aber die Nutzbarkeit der Garagen voraus. Meines Erachtens ist die letzte Rate deshabl nicht fällig, solange nicht die Garagen übergeben werden und damit bezugsfertigkeit hergestellt wird..
Wie seht ihr die Sache ?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]