Einheitspreis nach Aufmaß & fliegende Kühe


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Abgeschickt von Kevin Lembcke am 18 Mai, 2009 um 22:51:18

Einheitspreis - nach Aufmaß ????

Habe von einem interessanten Fall gehört. Eine Firma hat für die Verlegung einer Terrasse mit Wetterholzdielen (Holz/ Kunststoff Mix) den Zuschlag bekommen und einen Bauvertrag abgeschlossen. In dem Vertrag wurde ein Einheitspreis für 190 qm Fläche sowie die Abrechnung nach Aufmaß und die Gültigkeit der VOB festgelegt. Da die Terrasse sehr verwinkelt und zusätzlich an zwei Stellen auf Gerung gearbeitet wurde, entstand sehr viel Verschnitt. Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Netto Fläche nachgemessen und ist auf 167 qm gekommen. Mit Hinweis auf den Bauvertrag mit der Abrechnung nach Aufmaß soll die Firma jetzt die Abschlussrechnung auf 167 qm anpassen !!!!????? Wenn das rechtens ist setzt ich in Zukunft immer einen Helm beim spazieren gehen auf, damit ich nicht von fliegenden Kühen getroffen werden
;-)



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