Re: schnelle Hilfe bitte! Dach v. Nebengebäude-keine Genehmigung


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Abgeschickt von Bauassessor am 19 Mai, 2009 um 14:09:24:

Antwort auf: schnelle Hilfe bitte! Dach v. Nebengebäude-keine Genehmigung von B. Richter am 19 Mai, 2009 um 13:06:15:

Hallo,

möglichst schnell zum Bauamt gehen und einen Bauantrag stellen und in der Zwischenzeit den Bau ruhen lassen. Wenn das Dach nach den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Regelungen zulässig ist, können Sie nach Erhalt der Genehmigung weitermachen - wenn nicht, kann von Ihnen der Rückbau verlangt werden.

Bitte besprechen Sie mit dem Amt auch die Dringlichkeit, sonst warten Sie ggf. mehrere Monate auf eine Baugenehmigung.


: Hallo,

: seit 3 Tagen wird das Dach unseres Nebengebäudes neu gedeckt. Das uralte Dach (baufällig z. T., seit 60 Jahren immer nur mit Dachpappe geflickt und undicht) wurde abgerissen.
: Das neue Dach wird nun, da auf unserer Seite im Hof die Außenmauer des Gebäudes verkürzt wurde, komplett neu aufgebaut. Es hat eine andere Form, ist kürzer , ein kleines Stück in der Mitte höher als das alte und zieht sich über unser angrenzendenes Flachdach eines anderen Nebengebäudes.
: Das Dach schließt jedoch auf der Nachbarschaftsseite genau dort ab, wo jetzt das alte Flachdach abschließt.
: Da die Dachlage nun dort schräg ist, wird ein durchgängiges Schneegitter wegen unserer Nachbarn angebracht.

: Mein Mann hat nun, in der Annahme, dass ja nur eine notwendige Dachneudeckung erfolgt und das Gebäude ja schon immer im Hof steht, keine Baugenehmigung eingeholt.

: Unsere Nachbarn drohen nun mit einer Klage, nachdem sie sich den Dachbau tagelang angeschaut haben ohne etwas zu sagen.

: Blöde Situation, was können wir tun?
: Was blüht uns da?

: Danke für die Antworten.





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