Garagenabriss


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Abgeschickt von Werner Parg am 19 Mai, 2009 um 14:50:39

Nach meinen Informationen gab es in 1953 wegen damaliger Wohnungsnot noch keine Vorschriften, die einen Bauherrn verpflichteten, je Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Garagen oder Stellplätze für ein Wohngebäude zu erstellen. Wie verhält es sich dann, wenn eine damals erstellte Garage heute ersatzlos abgerissen wird?



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