Re: Garagenabriss


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Anders Leben am 22 Mai, 2009 um 11:37:12:

Antwort auf: Garagenabriss von Werner Parg am 19 Mai, 2009 um 14:50:39:

Das ist eine gute Frage - ich habe aber Zweifel, ob Sie von den richtigen Voraussetzungen ausgeht.
In NRW galt z.B. von 1939 bis 1961 (?) noch die Reichsgaragenverordnung, die durchaus eine am zu erwartenden Bedarf orientierte Stellplatzverpflichtung vorsah. Demnach dürften die Stellplätze durchaus notwendige Stellplätze im Sinne aktueller Bauordnungen sein.

: Nach meinen Informationen gab es in 1953 wegen damaliger Wohnungsnot noch keine Vorschriften, die einen Bauherrn verpflichteten, je Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Garagen oder Stellplätze für ein Wohngebäude zu erstellen. Wie verhält es sich dann, wenn eine damals erstellte Garage heute ersatzlos abgerissen wird?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]