Re: ehem. Backhaus / Stall zum Wohnhaus umbauen?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Stefan Bakel am 22 Mai, 2009 um 12:52:26:

Antwort auf: Re: ehem. Backhaus / Stall zum Wohnhaus umbauen? von Anders Leben am 22 Mai, 2009 um 11:20:00:

Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.
Ich habe mir einmal den Flächennutzungsplan der entsprechenden Stadt angeschaut, es deutet alles darauf hin dass es sich tatsächlich um einen Aussenbereich handelt. Im Plan konnte ich nur erkennen dass die Fläche als landwirtschaftlich genutzt (+ Überschwemmungsgebiet und evtl. Naturschutzgebiet - hier konnt ich nicht genau erkennen wo dieses anfängt und aufhört) gekennzeichnet ist. In der Tat befindet sich das Grundstück weit ab vom Ortskern innerhalb einer abgelegenen kleinen Siedlung, die durch Felder unterbrochen ist.
Nun habe ich folgende Information gefunden:

http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__35.html

Nach genauem Lesen fiel mir "nur" der Punkt 3.7. auf, der gegen das Vorhaben sprechen sollte:

"Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben:"

...
"die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt"
...

Hier wäre es interessant zu wissen ob das in meinem Fall auch gilt, da sich die wohnende Personenanzahl nicht ändern würde.

Nun ja, ich werde nun Kontakt mit dem Bauamt aufnehmen, vielleicht kann man dort ja auch schon vorab eine grobe Abschätzung geben, ob ein entsprechender Bauantrag überhaupt sinnvoll ist.

vielen Dank nochmal


Gruß, Stefan Bakel


: Die zentrale Frage ist die, wo es steht: Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder im Aussenbereich. das ist die Weichenstellung für die weitere Beurteilung (§§ 30, 34 + 35 BauGB).

: Es klingt sehr nach Aussenbereich, was sie dort beschreiben, dann § 35 BauGB. Wegen der diversen weiteren Knackpunkte (Erschliessung, Überschwemmung) wird man Ihnen in einem Forum keine seriöse Antwort geben können.
: Absolut chancenlos klingt es zumindest nicht, aber nach einem schwierigen Weg. Ein hilfsstichwort könnte evtl. das "die Kulturlandschaft prägende Gebäude" sein.

: : Guten Tag,

: : ich habe folgende Frage:

: : Angenommen...man hätte ein Grundstück mit Haupthaus, auf dem ausserdem noch im zugehörigen Gartenbereich ein kleines Haus steht, welches bis vor ca. 90 Jahren auch als Wohnhaus genutzt wurde, danach als Hühnerstall, Backhaus und Garage für einen Schlepper genutzt wurde...ist es grundsätzlich möglich für einen AUsbau zum Wohnhaus eine Genehmigung zu erhalten?

: : Folgende Infos könnte ich dazu noch geben:

: : -Haus ist aussen aus Backstein, innen mit Fachwerk gebaut. (6x6 meter Edrgeschoss und Dachgeschoss)
: : - Haus wurde schonmal als Wohnhaus genutzt (!), jedoch ist das ca. 90 Jahre her.
: : - Haus ist nicht erschlossen (der Wunsch wäre dieses dann zu erschliessen), kein Wasser / Abwasser, kein Strom.
: : - Haus steht (wie auch die benachbarten Wohnhäuser) im Überschwemmungsgebiet, das heisst - ich weiß dass hier zumindest keine Neubauten oder Vergrößerungen zulässig sind. Da jedoch der Grundriss und weitmöglichst auch die Fassade erhalten bleiben würde, wäre es ja "nur" eine Nutzungsänderung, wenn ich das richtig sehe ?!
: : - Haus steht NICHT unter Denkmalschutz

: : Grundsätzlich möglich oder besteht in so einem Fall schonmal gleich keine Chancen?

: : viele Grüße, Stefan




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]