Re: Dämumg des Wintergartens


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Abgeschickt von bodo hermannin gruppe türkis architekten am 02 Juni, 2009 um 13:31:21:

Antwort auf: Dämumg des Wintergartens von Timmy am 01 Juni, 2009 um 21:32:37:

hallo Timmy,
sie haben vollkommen Recht!
Es ist Ihr Balkon, Ihr "Untermieter" kann nicht ohne Ihre Zustimmung die Oberseite Ihrer (Stahlbeton?)-Balkonrohdecke belegen, vorbehaltlich einer baukonstruktiven Prüfung des "Aufbau". Lassen Sie den "Aufbau" rückbauen. Ein "Aufbau" mit diffusionsgeschlossenem Styrodur und diffusionsgeschlossener "Dachpappe" bei einem Neubau entspricht sowieso nicht den a.a.R.d.T (allgemein anerkannten Regeln der Technik). Sie wollen doch nicht jetzt schon einen Bauschaden vorprogrammiert haben, oder?
Kleine Eselsbrücke.....Sie haben die "Dachpappe" und Dämmung nur geduldet, das es eh ja prophylaktisch nür für die Bauzeit gedacht war.....manchmal hat man halt kein Geld in der "Kasse" und muss manche Arbeiten zurückstellen, gell?
mfg
Bodo Hermann





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