Re: Problemfall Vollgeschoß


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 02 Juni, 2009 um 23:11:15:

Antwort auf: Re: Problemfall Vollgeschoß von Henning am 02 Juni, 2009 um 17:34:09:

Hallo Henning,
vielleicht versuchen Sie mal etwas auf einer anderen "Schiene".....da wohl unterschiedliche (verstehe ich nicht) Interpretationen der BauNVO vorliegen (auch schon mal den Kommentar zur BauNVO gelesen?)"beantragen" Sie eine Abweichung.....siehe auch BauGB, § 34- von uns schon mehrmals beantragt und positiv entschieden....hier nur ähnlich und stichpunktartig formuliert
1. Grundsätzlich ist eine Abweichung von "Ihrer berechneten "Geschossigeit" städtebaulich vertretbar, da der vorherrschende Siedlungscharakter mit II und III geschossigen Einzel- und Doppelhäusern erhalten bleibt!
2. "Ihre Berechnung der Geschossigkeit" führt zu einer nicht beabsichtigten Härte, da Funktionen und Grösse der genuzten "Wohnräume" und Zuordnungen nicht mehr angemessen erscheinen.
3. Eine (ggfs) vorhandene Abweichung von der vorhandenen Geschossigkeit ist unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen durchaus vereinbar.
4.In der unmittelbaren Umgebung sind bereits mehrere vergleichbare Objekte (!)genehmigt worden (Darstellung im Katasterauszug!) und haben somit Vorbildcharakter!
Im übrigen warten Sie bitte auch auf den Kommentar von meinem geschätzten Kollegen Dirk Baumeister (Pfingsturlaub?), der vielleicht noch kompetentere Ratschläge geben kann.....das ist ein alter Fuchs...
mfg
Bodo Hermann




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]