DHH mit gemeinsamer Dachentwässerung - Wasserschaden an Aussenwand - wer trägt die Kosten


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Abgeschickt von Harald Reinwarth am 03 Juni, 2009 um 10:58:04

Zwei DHH haben eine gemeinsame Dachrinne mit Fallrohr auf Hausseite A. Hier verläuft das Regenrohr im Erdreich an der gesamten Hausseite vorbei in den Regenwasserkanal. An dieser Seite ist der Keller von A feucht - Ursache ist eine undichte Rohrverbindung der Dachentwässerungsleitung in einer Tiefe von ca. 50cm. Das normale Regenwasser dringt ebenfalls in den Boden ein, es gibt keine dichte Oberfläche. A lässt ohne gemeinsame Abstimmung die Hausseite freilegen und die Hausabdichtung mit Bitumenmasse erneuern. B soll nun die Kosten für Regenrohrsanierung UND die Hausabdichtung mittragen.
Das Regenrohr ist natürlich gemeinsam genutzt und wird daher auch gemeinsam instand gesetzt - aber die Hausabdichtung ? Wie ist hier die Sachlage? Was kann A , wenn überhaupt durchsetzten. Besten Dank für eine Antwort.





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