Re: Problemfall Vollgeschoß


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Abgeschickt von Anders Leben am 03 Juni, 2009 um 12:31:18:

Antwort auf: Re: Problemfall Vollgeschoß von Henning am 02 Juni, 2009 um 17:34:09:

: Hallo,
: Das Bauamt hebt darauf ab, dass das Objekt in die Umgebungsbebauung passt. " Soll sich in der Bauweise, Art und Maß der baulichen Nutzung usw in die Umgebungsbebauung einpassen".
: In der Bauvoranfrage habe ich aber schon darauf hingewiesen, dass in der unmittelbaren Umgebung Gebäude mit II und III Geschoßen stehen und dies auch mit Fotos belegt.

Der Verweis auf die Feinheiten der Berechnungsregeln ist bei § 34 BauGB nach herrschender Meinung FALSCH. Nachzulesen z.N. im Kommentar Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger § 34 BauGB Rn. 40 m.w.N.
Vorranggig kommt es auf die absoluten Größen an - bei der Geschosszahl sind das gerade nicht die Detailfragen aus der jeweiligen Landesbauordnung etc.
Im Zweifelsfall muss man eben auch mal (nach vorheriger Einholung anwaltlichen Rates) klagen.



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