Re: Vermessungsamt will mein Haus Vermessen


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Abgeschickt von Vermesser Sch. am 04 Juni, 2009 um 14:57:07:

Antwort auf: Re: Vermessungsamt will mein Haus Vermessen von Dirk Baumeister am 16 September, 2007 um 09:48:17:

Hallo,
so leid es mit tut, aber die Forderung des Amtes sind rechtens, da die Pflicht der Einmessung immer dem aktuellen Eigentümer obliegt. Es haftet quasi wie eine öffentl-rechtl Forderung am Grundstück. Eine Verjährungsfrist liegt dabei nicht vor. Vielmehr ist der Eigentümer gem. Landesgesetz zur Vermessung seines Eigentums verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit gelten. Vermessungen am besten beim Öffentl bestellten Vermessungsbüro (privat) durchführen, da es dort meist flexibler gehandhabt wird.
Gruß

: : Hallo zusammen.

: :
: : Ich habe vor ca. 4 Jahr ein Reihenhaus gekauft. Der Vorbesitzer hatte 1975 das Wohnzimmer erweitert bzw. vergrößert. Das Ganze mit Baugenehmigung. Jetzt flattert mir ein Brief vom Katasteramt ins Haus, wo ich aufgefordert werde, mein Haus neu zu vermessen aufgrund des erweiterete Wohnbereich. Ist das denn nach den Jahren rechtens und weshalb erst jetzt? Ich soll die kosten übernehmen , Liegt hier eine Verjährung vor? Bundesland ist Baden-Würtemberg. ist dies eigentlich möglich, dass man erst nach 30 Jahren erst vermessen lässt. was kann ich tun?

: : Ich finde das unverschämt,dass ich noch bezahlen muss.

: Naja, das Versäumnis dürfte wohl bei dem Vorbesitzer liegen. Die Auflage zur Einmessung eines Neubaus oder einer Erweiterung ist üblicher Bestandteil der Baugenehmigung und eine Pflicht des Antragstellers. Als Rechtsnachfolger tritt ein neuer Besitzer in die Rechte und Pflichten des Alteigentümers ein. Bei einer Prüfung der Unterlagen hätte man vor dem Erwerb des Objektes feststellen können, dass die Einmessung noch nicht erfolgt ist.





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