Re: Baulastübertragung von priveligiertes Wohnen in nicht priveligiertes Wohnen


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Abgeschickt von Bauassessor am 10 Juni, 2009 um 15:58:10:

Antwort auf: Baulastübertragung von priveligiertes Wohnen in nicht priveligiertes Wohnen von K.Kortwig am 10 Juni, 2009 um 13:17:17:

Hallo,

ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber meines Wissens ist eine Baulast immer grundstücksbezogen und nicht eigentümerbezogen, deswegen kann sie in Ihrem Fall eigentlich nicht erlöschen.

Das ändert aber nicht daran, dass Sie (wohl im Außenbereich, denn nur da gibt es privilegierte Nutzungen), eine Nutzung anstreben, die dort nicht zulässig ist. Da ändert auch die Baulast nichts dran - unabhängig davon, ob diese geändert wird oder nicht.


: Wir möchten einen alten Hof kaufen, da wir diesen nicht landwirtschaftlich Nutzen werden findet angeblich eine Umnutzung von priveligertes Wohnen(der Bauer) in nicht priveliergtes Wohnen statt (Wir=Privatnutze). Da wir um auf diesen Hof zu kommen über einen anderen Hof fahren müssen, brauchen wir von diesem Bauern die Baulast. Die es auch schon gibt, nur sagt man uns, dass bei dieser besagten Umnutzung die Baulast erlischt und wir eine neue Baulast von diesem Bauern benötigen.
: Kann mir jemand etwas dazu sagen, ob das priveligerte Wohnen und nichtpriveligierte Wohnen in diesem Zusammenhang zählt?





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