Haftungsansprüche bei Terassenbau


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Abgeschickt von terassen_bauer am 14 Juni, 2009 um 13:06:38

Ich habe ein Problem. Anfang dieses Jahres wurde von meinen Eltern an einen örtlichen Bauunternehmer der Auftrag erteilt, ihre Terasse zu isolieren, abzudichten und mit Platten zu fließen.
Der Auftrag wurde bereits im Februar erteilt und wir erhielten die Zusage, dass die Umbaumaßnahmen im April durchgeführt würden. Baubeginn war dann ca. der 15. April mit der mündlichen Zusage, dass die Terasse zum 1. Mai fertig sein würde.
Aufgrund verschiedener Umstände hat sich der Abschluss mittlerweile um 6 Wochen verzögert. Als sich meine Eltern diese Woche beim Unternehmer beschwerten, und ihn aufforderten, die Arbeiten unverzüglich zu beenden, bekamen sie zur Antwort, er würde dies tun, sobald er wieder mehr Zeit hätte.
Nun ist meine Frage folgende:
1. Welche Rechte haben wir generell?
2. Können meine Eltern auf einer Fertigstellung zum baldestmöglichen Zeitpunkt beharren?
3. Kann die mündliche Zusage "1.Mai" auch vor Gericht als verbindlich betrachtet werden?
4. Welche Ansprüche (z.B. 20% Rückbehaltung der Rechnung) haben meine Eltern?

Wäre schön, wenn da jemand eine Antwort hätte...




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