Re: Haftungsansprüche bei Terassenbau


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Abgeschickt von Bolanger am 15 Juni, 2009 um 12:20:46:

Antwort auf: Haftungsansprüche bei Terassenbau von terassen_bauer am 14 Juni, 2009 um 13:06:38:

Was wurde denn mit dem Unternehmer vereinbart? Es gibt doch bestimmt einen schriftlichen Auftrag. Wurde Durchführung nach VOB gemacht? Haben Sie Zeugen, die die Zusage des Unternehmers zur Fertigstellung und seine Aussage, dies zu tun sobald er mehr Zeit habe, bezeugen können?

Mündliche Absprachen können Sie nur durchsetzen, wenn sie bezeugt werden. Der Rest hängt von der Auftragsvergabe ab. Aber was bringt Ihnen ein Gerichtsprozess, wenn die Terrasse einfach nur schnell fertig werden soll? Versuchen Sie daher, eine gütliche Einigung mit dem Unternehmer zu finden und weisen Sie in einem Gespräch ggf. darauf hin, einen Teil der Rechnung wegen Nutzungswegfall einzubehalten. Das kostet Sie weniger Zeit und Nerven als mit der Keule auf den Unternehmer einzuschlagen.

Bolanger


: Ich habe ein Problem. Anfang dieses Jahres wurde von meinen Eltern an einen örtlichen Bauunternehmer der Auftrag erteilt, ihre Terasse zu isolieren, abzudichten und mit Platten zu fließen.
: Der Auftrag wurde bereits im Februar erteilt und wir erhielten die Zusage, dass die Umbaumaßnahmen im April durchgeführt würden. Baubeginn war dann ca. der 15. April mit der mündlichen Zusage, dass die Terasse zum 1. Mai fertig sein würde.
: Aufgrund verschiedener Umstände hat sich der Abschluss mittlerweile um 6 Wochen verzögert. Als sich meine Eltern diese Woche beim Unternehmer beschwerten, und ihn aufforderten, die Arbeiten unverzüglich zu beenden, bekamen sie zur Antwort, er würde dies tun, sobald er wieder mehr Zeit hätte.
: Nun ist meine Frage folgende:
: 1. Welche Rechte haben wir generell?
: 2. Können meine Eltern auf einer Fertigstellung zum baldestmöglichen Zeitpunkt beharren?
: 3. Kann die mündliche Zusage "1.Mai" auch vor Gericht als verbindlich betrachtet werden?
: 4. Welche Ansprüche (z.B. 20% Rückbehaltung der Rechnung) haben meine Eltern?

: Wäre schön, wenn da jemand eine Antwort hätte...





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