Re: Bauantrag bei Erneuerung des Wintergartens?


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Abgeschickt von Bolanger am 15 Juni, 2009 um 12:15:17:

Antwort auf: Bauantrag bei Erneuerung des Wintergartens? von Neubauherrin am 14 Juni, 2009 um 10:45:58:

Hallo,

ein kompletter Abriss und Neubau bedarf der Genehmigung durch die Stadt. Wollen Sie die Abmessungen des Wintergartens ändern? Wenn nicht, dann wollen Sie den alten Wintergarten doch nur sanieren, mehr nicht. Das ist nicht genehmigungspflichtig.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: wir möchten an unserem gebraucht erworbenem Reihenmittelhaus einen bestehenden Wintergarten komplett erneuern. Zusätzlich soll der Wanddurchbruch vergrößert werden (von der Statik her i.O.). Eine ursprüngliche Baugenehmigung existiert nicht mehr. Allerdings ist auf den Zeichnungen des Katasteramtes der Wintergarten eingezeichnet. Nun soll der bestehende alte Wintergarten komplett abgerissen werden und ein neuer errichtet werden. Benötigen wir hier für einen Bauantrag (Niedersachsen)? Oder genügt evtl. eine Bauanzeige? Hat jemand damit Erfahrung?

: Danke für die Hilfe!





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