Re: Bauantrag bei Erneuerung des Wintergartens?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 Juni, 2009 um 16:25:57

Antwort auf: Re: Bauantrag bei Erneuerung des Wintergartens? von Bolanger am 15 Juni, 2009 um 12:15:17:

: Hallo,

: ein kompletter Abriss und Neubau bedarf der Genehmigung durch die Stadt. Wollen Sie die Abmessungen des Wintergartens ändern? Wenn nicht, dann wollen Sie den alten Wintergarten doch nur sanieren, mehr nicht. Das ist nicht genehmigungspflichtig.

: Gruß,

: Bolanger


ACHTUNG: nur zur Vermeidung von Missverständnissen ...
Auch ohne Änderung der Abmessungen ist bei komplettem Austausch der Konstruktion eine Baugenehmigung erforderlich. Von einer Sanierung kann NUR dann ausgegangen werden, wenn tatsächlich nur die Oberflächen oder einzelne tragende Teile ausgebessert und ertüchtigt werden.

:
: : Hallo,

: : wir möchten an unserem gebraucht erworbenem Reihenmittelhaus einen bestehenden Wintergarten komplett erneuern. Zusätzlich soll der Wanddurchbruch vergrößert werden (von der Statik her i.O.). Eine ursprüngliche Baugenehmigung existiert nicht mehr. Allerdings ist auf den Zeichnungen des Katasteramtes der Wintergarten eingezeichnet. Nun soll der bestehende alte Wintergarten komplett abgerissen werden und ein neuer errichtet werden. Benötigen wir hier für einen Bauantrag (Niedersachsen)? Oder genügt evtl. eine Bauanzeige? Hat jemand damit Erfahrung?

: : Danke für die Hilfe!




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