Verantwortlichkeit für Anschlussleitung an Abwasserkanal


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Abgeschickt von Regenbogen am 16 Juni, 2009 um 22:16:13:

Hallo,
ist es möglich, dass ein Bauamt unter Androhung des Abrisses von Bungalows von deren Besitzern den Bau einer Abwasserleitung(Anschluss an Abwasserkanal)beauflagen kann? Damit ist auch die Finanzierung der Leitung zum Grundstück durch Besitzer der Grundstücke und das spätere Betreiben der AW-Leitung durch diese auf kommunalen Boden inbegriffen.
Meiner Meinung ist doch Kommune gesetzlich verpflichtet den Anschluss an AW-Kanal bis Grundstück zu realisieren und zu finanzieren.
Danke für Hinweise.




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