Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser?


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Abgeschickt von bea am 19 Juni, 2009 um 15:29:20:

Antwort auf: Re: Grundstücksteilung ohne Vermesser? von bea am 19 Juni, 2009 um 15:20:27:

Noch ein Hinweis zu Ihrem Satz:
"De Fakto ist das Grundstück dann ja in 2 Teile geteilt, mit entsprechendem Vermerk im Grundbuch."
Mit den Eintrag der Sondernutzungsrechte zur Hälfte ist das Grundstück katasterrechtlich nicht in 2 Teile geteilt, es sind nur die Eigentumsverhältniss (je zur Hälfte) geregelt durch Rechte!
Eine Teilung ist eine hoheitliche Vermessung (darf nicht jeder Bsp. kein Ingenieurbüro!), die über Verwaltungsakte Flurstücke teilt und die Fläche fließt ins Grundbuch ein.



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