Re: Verjährung auf Anspruch der letzter Rate


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 20 Juni, 2009 um 18:35:58

Antwort auf: Verjährung auf Anspruch der letzter Rate von Schlumpf am 09 Juni, 2009 um 10:49:40:

Werter Forumsteilnehmer,

gestatten Sie mir die Frage welches Ziel Sie mit der Bitte um Antwort auf Ihre Frage verfolgen.

Ist es Ihre Absicht dem Hanwerker, wenn er denn kommt und seine Arbeiten verrichtet, seinen Baulohn nicht zu zahlen oder warum stellen Sie Ihre Frage hier?

Sie selbst hatten geschrieben, dass nur einige wenige kleinere Mängel gibt. Wenn der Handwerker kommt und diese behebt, zahlen Sie Ihn doch einfach, so wie Sie es denn dann irgendwann ohnehin einmal -nämlich eine mangelfrei erhaltene Leistung komplett zu bezahlen- vorhatten.

Bei manchen Fragen muss man halt zunächst einmal auf die Suche danach gehen, welchen Sinn sie haben und warum sie gestellt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge im Forum hier stellen lediglich meine Eigene meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.

: Hallo !
: Im November 2008 hat die Abnahme meines Hauses durch den Bauträger und mir stattgefunden.
: Einige kleine Mängel wurden dokumentiert bis heute aber nicht behoben. Nachfragen an den Bauträger wann die Mängel behoben werden blieben ohne Erfolg. Die letzte Rate hat er natürlich bis heute nicht erhalten aber auch noch nicht gefordert.
: Meine Frage: " Wann verjährt der Anspruch auf die letzte Rate für meinen Bauträger ?"

: Gruß




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