Re: Verjährung auf Anspruch der letzter Rate


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Abgeschickt von Schlumpf am 22 Juni, 2009 um 10:37:55

Antwort auf: Re: Verjährung auf Anspruch der letzter Rate von Markus Reinartz am 20 Juni, 2009 um 18:35:58:

Hallo !
Natürlich soll der Bauträger sein Geld bekommen.
Ich bin es nur langsam leid ständig den Bauträger darum zu bitten, die Mängel abzustellen.
Wieviel Zeit muß ich Ihm geben um die Mängel abzustellen ?
Das ganze mal anders ausgedrückt.

Ob ein fehlender hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ein geringer Mängel ist, ist die zweite Sache.

Ich könnte ja auch das Geld der letzten Rate nehmen und die Mängel von anderen Firmen beheben lassen.
Wie sieht es da rechtlich aus ?



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