Re: Wie gegen Baugenehmigung des Nachbarn wehren?


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 20 Juni, 2009 um 18:56:49

Antwort auf: Wie gegen Baugenehmigung des Nachbarn wehren? von Sabine L. am 13 Juni, 2009 um 17:43:06:

: Hallo,

: unser Nachbar hat eine Baugenehmigung zum Bauen in zweiter Reihe bekommen. Das gefällt uns natürlich nicht, weil dadurch die Ruhe in unserem Garten und die Belichtung gestört werden. Das neue Haus fällt aus allen baulienien heraus und das grundstück wird auch ziemlich vollgebaut mit Zufahrt und Garage etc. Das würde die übliche Grundflächenzahl in unserer gegend deutlich übersteigen. Eine kurze Rückfrage an die Stadt ergab, dass sie prinzipiell unsere Bedenken teilen, dennoch die Baugenehmigung nicht zurücknehmen wollen.
: Dann wurde uns noch der Tipp gegeben, dass eine gerichtliche Anfechtung der Genehmigung wenig erfolg haben wird, da wir als Nachbarn nur dan erfolgreich sein könnten, wenn Grenzabstände unterschritten werden, was aber nicht der Fall ist.
: Hat hier jemand einen Vorschlag, der uns Hoffnung machen kann?

: Danke,

: Sabine

Werter Forumsteilnehmer,

wenn eine Beeinträchtigung vorliegt kann man ggf. sicherlich erfolgreich auch gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung vorgehen.

Um dies zu prüfen benötigen Sie proffessionelle Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beträge im Forum hier stellen lediglich meine Eigene meinung und somit keine Beratung dar. Zuverlässige Angaben können generell und immer nur dann gemacht werden, wenn eine Augenscheinseinnahme am Objekt stattgefunden hat und die Erkenntnisse aus der Augenscheinseinnahme ausgewertet oder ggf. erforderliche Berechnungen angestellt wurden, die bislang in dem hier vorliegenden Fall nicht gemacht und angestellt wurden. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Bei Rechtsfragen befragen Sie am besten immer einen Juristen. Sachverständige dürfen keine Rechtsfragen beantworten.



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