Re: Baugenehmigung Geräteschuppen


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Abgeschickt von K.D. am 03 November, 2004 um 10:23:43

Antwort auf: Baugenehmigung Geräteschuppen von Carlo am 30 Oktober, 2004 um 11:03:56:

: Es handelt sich um einen Geräteschuppen, den mein Nachbar zwischen meiner
: Garage und seinem Haus ohne Baugenehmigung errichtet hat. Hierbei wurde der
: Einfachheit halber die Außenwand meiner Garage, die auf der Grenze beider
: Grundstücke seinerzeit erbaut wurde als integraler Bestandteil für den Geräteschuppen
: benutzt.
: Nach meiner Auffassung ist dies nicht zulässig und mein Nachbar sollte
: zwischen meiner Garagenwand und innerhalb seines Geräteschuppens eine Trennwand
: einziehen. Dazu ist er nicht bereit, weil dann sein Geräteschuppen in der Breite
: zu klein würde. Übrigens ist der Geräteschuppen ungefähr 9 Meter lang und 3
: Meter bereit.


Bitte mal Bundesland und die Höhe des Gebäudes angeben. Dann kann man gleich in der richtigen Bauordnung suchen.

Dorit Krüger



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