Gerichtlich entzogene Baugenehmigung und Bestandsrecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 25 Juni, 2009 um 09:46:10:

Hallo,

folgende Fallkonstruktion. Es wird in einem Innenbereich (§ 34 Abs. 2 BauGB - Gebietstypus entspricht einem Gewerbegebiet) am Stadtrand einer mittelgroßen Stadt ein kleinflächiger Einzelhandelsmarkt genehmigt. In rund 2 km Entfernung (direkte Anbindung über eine Bundesstraße) befindet sich in der Nachbarkommune ein neues Nahversorgungszentrum (gem. FNP auf Basis eines Einzelhandelskonzeptes) - die Nachbarkommune klagt nun gegen die Baugenehmigung, da sie schädliche Auswirkungen auf das Nahversorgungszentrum (=zentraler Versorgungsbereich) erwartet.

Bisher wurde keine Einstellung des Baus gefordert. Der Eigentümer pocht auf seine Baugenehmigung und baut. Das Urteil fällt zwei Jahre später - rund ein Jahr nach der Eröffnung des Marktes.

Ich hätte gern folgende EINSCHÄTZUNG (eine eindeutige Beurteilung wird erst das Gericht treffen):
1. Gibt es schon Rechtssprechungen zu kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben und deren schädliche Auswirkungen auf Zentrale Versorgungsbereiche? Ist mir nicht bekannt und meine Rechereche hat auch noch nichts ergeben.
2. Angenommen, das Gericht gibt dem Kläger Recht - die Baugenehmigung hätte nicht erteilt werden dürfen: Wäre eine Rückbau des Marktes noch verhältnismäßig, wenn man die Finanziellen Folgen für den Eigentümer bedenkt?
3. Wenn ein Rückbau umgesetzt werden muss, kann der Eigentümer die Kommune verklagen, da er die Genehmigung nicht hätte kriegen dürfen?


Das klingt zwar sehr konkret, ist aber ein konstruierter Fall (ok, auf Basis eines sich abzeichnenden Sachverhaltes, aber bisher gibt es nur eine Klagedrohungen...).

Danke!



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