Re: Gerichtlich entzogene Baugenehmigung und Bestandsrecht


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Abgeschickt von Anders Leben am 01 Juli, 2009 um 10:47:17:

Antwort auf: Gerichtlich entzogene Baugenehmigung und Bestandsrecht von Bauassessor am 25 Juni, 2009 um 09:46:10:

> 3. Wenn ein Rückbau umgesetzt werden muss, kann der Eigentümer die Kommune verklagen, da er die Genehmigung nicht hätte kriegen dürfen?

Unter Amtshaftungsgesichtspunkten ja, in einigen Bundesländern zusätzlich nach Ordnungsrecht (NRW: § 39 OBG). Streitiger Punkt ist dann oft das Mitverschulden des Eigentümers wegen unvollständiger Bauvorlagen, aber dazu wird es in Ihrem fiktiven Beispielsfall ja wohl nicht kommen, weil Sach- und Rechtslage einigermaßen übersichtlich sind. Oft finden sich vor diesem Hintergrund überraschende Einigungsmöglichkeiten mit der Kommune (B-Plan-Änderung an anderer Stelle, Befreiung für XYZ ...)




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