Re: ->Nachbarschaftsgesetz NRW


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Abgeschickt von Segerer am 26 Juni, 2009 um 13:10:17

Antwort auf: Re: ->Nachbarschaftsgesetz NRW von Hübner am 05 Mai, 2006 um 17:50:11:


Hallo, ich wohne zwar in Bayern, habe aber das selbe Problem wie Familie Hübner. Was ist rausgekommen?
: : Das ist eindeutig: §§30 und 31: Hallo, ich wohne zwar in Sachsen und weiß, dass hier das Nachbarschaftsrecht Sachsen zutreffend ist.
: Trotzdem würde ich Sie gern fragen:
: "Wer ist verpflichtet abzustützen, wenn der ca 2m hohe Hang zum Nachbarn seit 95 Jahren auf unserem Grundstück - ca 60-70 cm von der Grenze entfernt - abgestütz wird und diese Trockenmauer aus Altersgründen nicht mehr sicher ist, beult und rutscht."
: Obenauf steht seit 4 Jahren ein Carport, vorher Wiese.
: Baupläne über diese Mauer, Vereinbarungen bestehen nicht. Was ist mit Bestandsschutz?
: Muss nun ich bauen und die Kosten tragen?
: Ich rutsche nicht doch ab. Der lästige Erdboden, der rutscht, wäre noch erträglich.
: Alles Suchen ergab keine Antwort auf eine so lange bestehende Mauer, die für mich völlig sinnlos ist.
: Ich werde diese Mauer nicht reparieren, schließlich habe ich dann eine Veränderung vorgenommen.
: Gruß und danke für eine Antwort

:





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